AfA Baden-Württemberg

TTIP

In Bezug auf die Freihandelsabkommen CETA und TTIP fordert die AfA Baden-Württemberg:

  • Der Beschluss des Parteikonvents ist die Grundlage von Freihandelsabkommen und ist ohne Abstriche einzuhalten und umzusetzen.

  • Die endgültige Entscheidung muss ein Bundesparteitag treffen. Im Vorfeld sind für eine Zustimmung die Kriterien des Parteikonvents und der Gewerkschaften maßgebend.

  • sich in Verhandlungen für die Umsetzung der Kriterien des Parteikonvents und der Gewerkschaften stark zu machen.

  • Das Verhandlungsverfahren transparent zu gestalten.

Die SPD steht zu ihrem Parteikonventsbeschluss vom 20.09.2014, der klare Bedingungen und Erwartungen für eine Zusage beim transatlantischen Freihandelsabkommen stellt. Dieser Beschluss sollte in seiner jetzigen Form weder uminterpretiert noch aufgeweicht werden. Eine endgültige Entscheidung muss von einem Bundesparteitag gefällt werden. Äußerungen, dass dieses auch von anderen Gremien  möglich wäre sind indiskutabel.

Es ist vor allem die Aufgabe der SPD sich gegen Verschlechterungen und Eingriffe in den Rechtsstaat, soziale und ökologische Standards zu wehren. Leider stellen wir bisher fest, dass weder bei CETA noch bei TTIP erkennbare Fortschritte im Sinne der Arbeitnehmer*innen, Verbraucher*innen, des Datenschutzes, der Finanzmarktregulierung oder anderer Forderungen der Zivilgesellschaft vorhanden sind. Zum Beispiel haben weder Kanada, noch die USA alle ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert und damit nicht einmal ein Minimum an Standards in diesem Bereich akzeptiert, geschweige denn auf den Weg gebracht. Auch das versprochene Wirtschaftswachstum ist nach sämtlichen Berechnungen nicht gegeben. Der Mittelstand wird aller Voraussicht nach bei etwa 0,5 Prozent Wachstum in den kommenden 10 Jahren keine große Anzahl an gutbezahlten Arbeitsplätzen schaffen

Im damaligen Beschluss des Parteikonvents heißt es: „Die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards muss in Konfliktfällen genauso wirkungsvoll sichergestellt sein, wie die Einhaltung anderer Regeln des Abkommens“. Es bleibt festzuhalten, dass der Konvent Investor-Staats-Schiedsverfahren sowohl im Hinblick auf CETA, wie auch auf TTIP ablehnt. Eine Lockerung dieser Ablehnung darf es nicht geben! Wir sehen es zudem kritisch, dass keine wirksamen Mechanismen der Durchsetzung von Standards beim Schutz von Menschen vorgesehen werden. Für uns gilt: Mensch vor Wirtschaft!

Zum Schluss stellen wir klar, dass auch andere Länder in Europa eine kritische Haltung zu CETA und TTIP eingenommen haben. 97 Prozent der Antworten von EU-Bürger*innen auf die Konsultation der EU-Kommission zur Investorenschutz-Schiedsgerichtsbarkeit im TTIP lehnten ISDS ab. Wir sind also bei einer Ablehnung nicht isoliert. Bisher profitieren im Vergleich nur Wenige von den geplanten Abkommen. Die SPD muss daher standhaft bleiben und der Aufweichung unserer Standards die rote Karte zeigen!