AfA Baden-Württemberg

Landesregierung entwertet Tariftreue- und Mindestlohngesetz

Veröffentlicht am 13.10.2017 in Landtagsfraktion

Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Dr. Boris Weirauch greift die Regierung an für ihren Versuch, das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz in einem Anhängsel-Artikel des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes still und leise zu entwerten.

„Mit dieser Gesetzesänderung, versteckt zwischen Benennung von Naturschutzbehörden und Zugangsrechten für Pedelecs, wird das Landestariftreuegesetz ein Papiertiger“, erklärt Weirauch. „Die Regierung gibt hier ohne Not und wohl aus ideologischen Gründen ein Instrument aus der Hand, mit dem wir alle klar machen könnten, dass Baden-Württemberg für seine Beschäftigten mehr kann als das Minimum.“

Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz aus dem Jahr 2013 regelt, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge eine Lohnuntergrenze von €8,50 gilt, unter der Auftragnehmer der öffentlichen Hand ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht bezahlen dürfen. Mit der Einführung des bundesweiten Mindestlohns auf Druck der SPD wurde diese Lohnuntergrenze zwischenzeitlich überholt. Die Landesregierung will nun die Lohnuntergrenze im Landestariftreuegesetz dauerhaft und automatisch an den bundesweiten Mindestlohn koppeln. Damit würde im gleichen Zuge die Landeskommission, die die Lohnuntergrenze auch höher ansetzen könnte, abgeschafft.

„Die Regierung erklärt diesen Schritt mit ‚Bürokratieabbau‘“, ärgert sich Weirauch, „zeigt aber eigentlich vor allem, welchen Stellenwert diese Koalition den Beschäftigten unseres Landes einräumt.“