AfA Baden-Württemberg

Lieferkettengesetz nimmt Unternehmen in die Verantwortung

Der Deutsche Bundestag hat im Juni 2021 das Gesetz zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten verabschiedet. Unternehmen werden dadurch in die Verantwortung genommen, Menschenrechte einzuhalten. Das ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Kinder- und Sklavenarbeit.

Die SPD hatte sich seit langem dafür eingesetzt und konnte das Gesetz im parlamentarischen Prozess nach langen und zähen Verhandlungen noch klarer machen und verschärfen. Zweigniederlassungen oder Tochterunternehmen ausländischer Unternehmen fallen jetzt auch unter das Gesetz, das ab Januar 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten gilt. (Im Übergangszeitraum ab 1. Januar 2023 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten.)

Der AfA-Landesvorsitzende Udo Lutz betont, dass der Betriebsrat als zentrales Vertretungsorgan der Belegschaft ein zusätzliches Mitberatungsrecht erhält. Da ausländische Konzerntöchter deutscher Unternehmen zum Geschäftsbereich des Mutterkonzerns zählen, sei ein scharfes Schwert gegen die Ausbeutung von Arbeiterinnen und Arbeitern weltweit geschaffen worden. Nun müsse ein europäisches Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht werden, um europaweit ein Zeichen für Menschenrechte und gegen Ausbeutung zu setzen, so Lutz weiter.

Für faire Bezahlung in der Pflege!

Die AfA Baden-Württemberg begrüßt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, nach dem auch Bereitschaftsdienstzeit bezahlt werden muss, wenn Pflegekräfte auf Abruf sind. 

"Wer andere Menschen 24/7 pflegt, verdient eine faire Bezahlung, egal aus welchem Land er kommt. Rund um die Uhr arbeiten, 30 Wochenstunden bezahlt bekommen - das Bundesarbeitsgericht hat hier zu Recht einen Riegel vorgeschoben", so der AfA-Landesvorsitzende Udo Lutz.

Gute Arbeit müsse fair entlohnt werden. Dies gelte auch für die Pflegekräfte aus Mittel- und Osteuropa, die in den Wohnungen der Pflegebedürftigen wohnen, ständig auf Abruf bereitstehen und so die Pflege rund um die Uhr sicherstellen. Es brauche einen Ordnungsrahmen für Dienstleistungsagenturen, die ausländische Betreuungskräfte vermitteln: mit klarer Vertragsgestaltung, verbindlichen Arbeitszeitregelungen und nachprüfbaren Qualitätsstandards.

Da individuelle Betreuung rund um die Uhr mit guter und gerecht entlohnter Arbeit für viele Haushalte finanziell schlicht nicht leistbar ist, brauche es Alternativen für die 24-Stundenbetreuung und finanzielle Unterstützung für Familien, damit ihre Angehörigen weiter individuell betreut werden können. Deshalb setzt sich die SPD seit langem für eine Bürgerversicherung in der Pflege ein und Zuschüsse für legale haushaltsnahe Dienstleistungen an.

Die Grundrente kommt!

Die Grundrente ist beschlossen, der Mindestlohn wird erhöht, der Pflegemindestlohn tritt in Kraft, Familien bekommen den Kinderbonus und die Mehrwertsteuerabsenkung wird unsere Konjunktur ankurbeln. Die SPD wirkt. Ohne die SPD gibt es keinen Fortschritt für unseren Sozialstaat.

Die Grundrente ist keine Sozialhilfeleistung. Im Gegenteil: Sie wird durch eigene Arbeitsleistung erworben. Wer die nötigen Zeiten erworben hat und die Voraussetzungen für einen Grundrentenanspruch erfüllt, bekommt sie - genauso wie die Rente - von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat Wert darauf gelegt, dass keine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt. Die Grundrente wird ohne Antrag automatisch ausgezahlt. Es ist lediglich vorgesehen, dass zusätzliches Einkommen oberhalb eines Freibetrags auf die Grundrente angerechnet wird. 

"Die Einführung der Grundrente ist ein sozialpolitischer Meilenstein", betont der AfA-Landesvorsitzende Udo Lutz. Das trage dazu bei, das Vertrauen in das gesetzliche Rentensystem zu stärken. Ein Anspruch auf Grundrente wird ab dem 1. Januar 2021 bestehen. Die Auszahlung wird aus organisatorischen Gründen ab Juli 2021 schrittweise, aber rückwirkend erfolgen.

Mehr Infos finden sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales