Zur gestrigen Verabschiedung des Chancengleichheitsgesetzes im Landtag erklären die Landesvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF), Andrea Schiele, und der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA), Udo Lutz:
„ASF und AfA begrüßen die Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes als einen „Schritt in die richtige Richtung“. Nach einem langen und schwierigen Weg ist das Gesetz nun doch noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet worden. Darin enthalten sind Verbesserungen bei den Freistellungsmöglichkeiten für Gleichstellungsbeauftragte und ihren Stellvertretungen. Das Thema Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wurde aufgenommen. Davon profitieren auch Männer. Nichtsdestotrotz hätten wir uns gewünscht, dass Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden, wenn eine Verwaltung Chancengleichheit nicht wirklich ernst nimmt. Daran gilt es weiterzuarbeiten.“