AfA Baden-Württemberg

ASF und AfA: Gleichstellung besser im Alltag verankern

Veröffentlicht am 18.02.2016 in Pressemitteilungen

Zur gestrigen Verabschiedung des Chancengleichheitsgesetzes im Landtag erklären die Landesvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF), Andrea Schiele, und der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA), Udo Lutz:


„ASF und AfA begrüßen die Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes als einen „Schritt in die richtige Richtung“. Nach einem langen und schwierigen Weg ist das Gesetz nun doch noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet worden. Darin enthalten sind Verbesserungen bei den Freistellungsmöglichkeiten für Gleichstellungsbeauftragte und ihren Stellvertretungen. Das Thema Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wurde aufgenommen. Davon profitieren auch Männer. Nichtsdestotrotz hätten wir uns gewünscht, dass Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden, wenn eine Verwaltung Chancengleichheit nicht wirklich ernst nimmt. Daran gilt es weiterzuarbeiten.“

Die SPD-Arbeitsgemeinschaften ASF und AfA werden sich dafür einsetzen, dass das Thema Chancengleichheit auch weiterhin auf der politischen Agenda bleibt - solange bis Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz umgesetzt ist, in dem es heißt „Der Staat - und damit auch die Gemeinden und Kommunen - fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“