AfA Baden-Württemberg

AfA sieht sich durch erste Mindestlohnbilanz bestätigt – Nein zur Mindestlohnabsenkung für Flüchtlinge

Veröffentlicht am 16.09.2015 in Pressemitteilungen

Seit dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Eine Maßnahme für die Gewerkschaften, AfA und SPD lange gekämpft haben. Eine erste Bilanz des DGB zeigte für den AfA-Landesverband Baden-Württemberg nun, dass dieser Schritt lange überfällig war.

„Wir sehen uns durch die Bilanz des DGB bestätigt. So sank die Zahl der Aufstocker und in vielen Gehaltsgruppen gab es Lohnsteigerungen von bis zu 9,3 Prozent. Uns war schon lange klar, dass der Markt leider versagt hat und eine Regulierungsmaßnahme durch den Staat nötig war. Wir sind froh, dass mit der SPD im Bund endlich der Mindestlohn fester Bestandteil unseres Wirtschaftssystems ist! Erfreulich ist zudem, dass der Mindestlohn nicht der vorhergesagte Jobkiller ist. Ganz im Gegenteil, laut DGB stieg beispielsweise die Zahl der Beschäftigten im Frühjahr 2015“, resümierte der AfA-Landesvorsitzende Udo Lutz.

Um das Instrument des Mindestlohns nicht zu umgehen, setzt der AfA-Landesverband Baden-Württemberg ein klares Nein gegen die Pläne Flüchtlinge vom Mindestlohn auszunehmen. „Wir dürfen nicht auf dem Rücken der Flüchtlinge einen neuen Niedriglohnsektor schaffen“, ergänzte für den Landesvorstand Beisitzer Raphael Pfaff.