AfA Baden-Württemberg

Für faire Bezahlung in der Pflege!

Veröffentlicht am 28.06.2021 in Bundespolitik

Die AfA Baden-Württemberg begrüßt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, nach dem auch Bereitschaftsdienstzeit bezahlt werden muss, wenn Pflegekräfte auf Abruf sind. 

"Wer andere Menschen 24/7 pflegt, verdient eine faire Bezahlung, egal aus welchem Land er kommt. Rund um die Uhr arbeiten, 30 Wochenstunden bezahlt bekommen - das Bundesarbeitsgericht hat hier zu Recht einen Riegel vorgeschoben", so der AfA-Landesvorsitzende Udo Lutz.

Gute Arbeit müsse fair entlohnt werden. Dies gelte auch für die Pflegekräfte aus Mittel- und Osteuropa, die in den Wohnungen der Pflegebedürftigen wohnen, ständig auf Abruf bereitstehen und so die Pflege rund um die Uhr sicherstellen. Es brauche einen Ordnungsrahmen für Dienstleistungsagenturen, die ausländische Betreuungskräfte vermitteln: mit klarer Vertragsgestaltung, verbindlichen Arbeitszeitregelungen und nachprüfbaren Qualitätsstandards.

Da individuelle Betreuung rund um die Uhr mit guter und gerecht entlohnter Arbeit für viele Haushalte finanziell schlicht nicht leistbar ist, brauche es Alternativen für die 24-Stundenbetreuung und finanzielle Unterstützung für Familien, damit ihre Angehörigen weiter individuell betreut werden können. Deshalb setzt sich die SPD seit langem für eine Bürgerversicherung in der Pflege ein und Zuschüsse für legale haushaltsnahe Dienstleistungen an.