AfA Baden-Württemberg

Sommerempfang für Betriebs- und Personalräte

Veröffentlicht am 02.07.2014 in Veranstaltungen

Am Freitag, 27.06.2014, fand der nun schon traditionelle Sommerempfang für Betriebs- und Personalräte im Waldheim Heslach in Stuttgart statt. Gastredner war der DGB-Landesbezirksvorsitzende Nikolaus Landgraf. Musikalisch umrahmt wurde die Veranstaltung vom Duo "abgroovebereit"

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v.l.: Udo Lutz (AfA), Katja Mast MdB, Nikolaus Landgraf (DGB),
  Nils Schmid MdL, Roman Zitzelsberger (IG Metall)

Nils Schmid, Landesvorsitzender der SPD Baden-Württemberg und Wirtschafts- und Finanzminister, begrüßte die zahlreich anwesenden Betriebs- und Personalräte. Die SPD wolle Baden-Württemberg zum Musterland für gute Arbeit machen. Wichtige Maßnahmen dabei seien das bereits eingeführte Tariftreuegesetz, gleiche Bezahlung für Stammbelegschaft und Leiharbeit in den Unternehmen sowie von Männern und Frauen, gute Ausbildung, ein Bildungszeitgesetz und eine starke Personalvertretung, deshalb sei das Landespersonalvertretungsgesetz novelliert worden.

 

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Nikolaus Landgraf sprach zu den Betriebs- und Personalräten

Der Vorsitzende des DGB Baden-Württemberg Nikolaus Landgraf verwies in seiner Rede auf die gute Zusammenarbeit mit der SPD, auch wenn man nicht immer zu 100 Prozent einer Meinung sei. Er verwies auf die DGB-Kampagne "Gib mir 5" für 5 Tage bezahlten Weiterbildungsanspruch pro Jahr. Für seine Rede bekam er als kleines Dankeschön von Udo Lutz, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA), eine Flasche alkoholfreien Sekt geschenkt.

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Nils Schmid im Gespräch

SPD-Generalsekretärin Katja Mast kam direkt aus Berlin und wegen der Abstimmung über den Bundeshaushalt leicht verspätet. Sie berichtete über die aktuellen Verhandlungen zum Mindestlohn. „Versprochen, gehalten – der Mindestlohn kommt“, so Katja Mast unter dem Beifall der über 150 Personal- und Betriebsräte. Bald werde es mindestens 8,50 Euro pro Stunde flächendeckend und ohne Branchenausnahmen in Ost und West geben. Nach anfänglichen Übergangsregelungen gelte der allgemeine Mindestlohn ohne jede Einschränkung spätestens ab Ende 2016.