AfA Baden-Württemberg

Flexible Übergänge in Rente statt Rente mit 70

Veröffentlicht am 11.05.2016 in Bundespolitik

Zur aktuellen Rentendiskussion erklärte Katja Mast, Sprecherin für Arbeit & Soziales der SPD-Bundestagsfraktion:

 

„Flexible Übergänge in Rente sind eine Frage sozialer Gerechtigkeit. Statt Rente mit 70, wie von der CDU gefordert, starten wir jetzt das Gesetzgebungsverfahren zu flexiblen Übergängen in Rente. Das ist ein Meilenstein, um vor und nach der Regelaltersgrenze flexible Übergänge altersgerechter zu machen. Dazu gehört, dass es deutlich einfacher werden wird, Zusatzbeiträge zum Ausgleich von Abschlägen zu leisten. Außerdem unterstützen wir Menschen dabei, länger gesund arbeiten zu können. Wir stärken die vorsorgende Sozialpolitik u.a. mit einem vorsorgenden Gesundheitscheck. Und: Teilrenten werden transparenter, flexibler und damit attraktiver.

 

Außerdem wird die Gerechtigkeitslücke bei der sogenannten Zwangsverrentung bei SGB II-Beziehern entschärft. Bei drohender Altersarmut aufgrund von Abschlägen werden diese künftig nicht mehr vorzeitig in Rente geschickt. Diese Punkte sind für die SPD zentral.“

 

Sie wird dabei unterstützt von der AfA, die erst kürzlich bei ihrer Bundeskonferenz in Duisburg bekräftigt hat, dass sie auf flexible Übergänge vom Arbeitsleben in den Ruhestand, auf erweiterte Möglichkeiten des Bezuges von Teilrenten ab dem 60. Lebensjahr mit attraktiven Hinzuverdienstmöglichkeiten sowie auf durchgreifende Konzepte zur Humanisierung der Arbeitswelt, die es älteren Menschen erlaubt, freiwillig länger im Betrieb zu verbleiben und die letztlich eine höhere Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer ermöglicht, setzt.

 

Angesichts des sich verschiebenden Altersaufbaus der bundesdeutschen Bevölkerung sowie verlängerter Rentenlaufzeiten sei es grundsätzlich richtig, die Weichen so zu stellen, dass den Menschen eine längere Erwerbsphase ermöglicht wird.

 

Der AfA-Landesvorsitzende Udo Lutz betonte: "Eine Flexibilisierung darf sich nicht zum Bumerang für die älteren Arbeitnehmer entwickeln. Die gesetzliche Rentenaltersgrenze stand einer freiwilligen Weiterarbeit noch nie entgegen. Dass nur wenige Arbeitnehmer von der Regelung Gebrauch machen, liegt weniger am Gesetzgeber, sondern eher an der Wirtschaft, in der es kaum altersgerechte Arbeitsplätze in ausreichender Zahl gibt. Veränderungen der Lebensarbeitszeit dürfen nicht vorgenommen werden, ohne die Wirkungen auf Gesundheit und Arbeitsfähigkeit sowie auf die realen Beschäftigungschancen der Menschen im Alter zu berücksichtigen. Nur sozialversicherte Arbeitsplätze dürfen in die Bewertung einbezogen werden."