AfA Baden-Württemberg

AfA begrüßt Fortschritte im Gesetzgebungsverfahren gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen

Veröffentlicht am 11.05.2016 in Pressemitteilungen

„Endlich kommt Bewegung ins Gesetzgebungsverfahren gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen“, kommentiert der AfA-Landesvorsitzende Udo Lutz die am Dienstagabend im Kanzleramt erzielte Einigung in der Regierungskoalition. Monateland hatten die Unionsfraktionen die weitere Beratung des Gesetzentwurfs von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles blockiert.

„Der Weg ist nun frei für klare Regeln zum besseren Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und ein Verbot einer Dauerentleihung sind wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Lohndrückerei oder der Senkung sozialer Standards. Endlich erhalten Leiharbeiter verbriefte Rechte, die sie auch einklagen können“, so Udo Lutz weiter. Das betreffe hunderttausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn werde nun eine weitere zentrale SPD-Forderung in der Arbeitsmarktpolitik in dieser Legislaturperiode umgesetzt.