AfA Baden-Württemberg

AfA lehnt Arbeitgeberforderung ab: Bildungszeitgesetz ist erforderlich und nützt auch der Wirtschaft

Veröffentlicht am 20.08.2015 in Pressemitteilungen

Die SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) Baden-Württemberg lehnt die jüngste Forderung der Arbeitgebervertreter Baden-Württembergs ab, das Bildungszeitgesetz in der kommenden Legislaturperiode des Landtags wieder abschaffen zu wollen.

 

Mit dem Bildungszeitgesetz können seit Juli 2016 Arbeitnehmer im Jahr fünf Tage für berufliche und politische Weiterbildung nutzen.

 

„Mit Bedauern haben wir die Forderung von Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger und Südwestmetall-Chef Stefan Wolf vernommen. Das Bildungszeitgesetz war schon längst überfällig. Nicht nur Arbeitnehmer profitieren davon, sondern auch Arbeitgeber. Diese haben schließlich den Nutzen von gut weitergebildeten Mitarbeitern“, erklärte AfA-Landesvorsitzender Udo Lutz.

 

Der AfA-Landesverband sieht mit dem Bildungszeitgesetz eine lange Forderung von AfA und Gewerkschaften erfüllt. Die Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigen zudem, dass das Gesetz verantwortungsvoll von den Arbeitnehmern genutzt wird.

 

„Nils Schmid hat sich gegen die Bedenken einiger Vertreter aus Wirtschaft und Grünen durchgesetzt, weil ein starkes Land auch weiter gute Fachkräfte braucht. Diesen Meilenstein wieder umzukehren wäre ein fatales Zeichen“, unterstrich AfA-Vorstandsmitglied Raphael Pfaff.