AfA Baden-Württemberg

100 Jahre Acht-Stunden-Tag

Veröffentlicht am 19.11.2018 in Pressemitteilungen

Mit der Ausrufung der deutschen Republik ist eng die Einführung des Frauenwahlrechts und die Einführung des Acht-Stunden-Tag verbunden. Beides wurde am 12.November 1918 erlassen.
Doch während die Frauen 1919 wählen konnten, stieß die Umsetzung des Acht-Stunden-Tags immer wieder auf Widerstände. Die Durchsetzung der 40-Stunden-Wochen konnte erst nach langem gewerkschaftlichem Kampf in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts erreicht werden. Später folgte der Kampf vor allem der IG Metall um die 35-Stunden-Woche.

Der  Acht-Stunden-Tag ist eine große Errungenschaft der Arbeiter*innen und ihrer Gewerkschaften und sollte heute eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Aber auch heute, wo progressive Kräfte in den Gewerkschaften und der SPD über eine Kürzungen der Arbeitszeit debattieren, wird auf der anderen Seite über eine Flexibilisierung auch mit längeren Arbeitszeitennachgedacht. So hat die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände erst kürzlich geäußert, dass diese 100 Jahre alte Regelung nicht mehr für eine moderne Arbeitswelt gedacht ist.

„Klar ist, wir müssen als Arbeitnehmer*innen, Betriebsräte, Gewerkschafter*innen und Sozialdemokrat*innen die Digitalisierung gestalten und Rahmenbedingungen festlegen,“ stellt Udo Lutz, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen Baden-Württemberg fest.
„Eine Flexibilisierung zum Nachteil der Arbeitnehmer*innen werden wir nicht zulassen“ ergänzt Udo Lutz.

Wir brauchen flexible Arbeitszeiten in einer sich laufend ändernden Gesellschaft, die starre Arbeitszeit von 8 Uhr bis 17 Uhr ist in den Betrieben schon lange vorbei. Ein Unternehmen, das keine Gleitzeit anbietet, hat Nachteile  im Wettbewerb um die besten Fachkräfte. Auch schwindet die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit immer mehr.

„Wir müssen den Arbeitnehmer auch vor sich selbst schützen und dieser Entgrenzung entgegen wirken“ so Evelyne Gottselig, stellvertretende Vorsitzende der AfA.