AfA Baden-Württemberg

Gleichstellung - Es bleibt noch vieles zu tun

ASF und AfA zum Equal Pay Day am 7. März und zum Internationalen Frauentag am 8. März

 

„Auch wenn in den vergangenen Jahrzehnten im Bereich Gleichstellung einiges erreicht wurde, können wir noch nicht zufrieden sein. Frauen sind weiterhin in Führungspositionen und Parlamenten unterrepräsentiert, arbeiten hauptsächlich in Teilzeit und übernehmen noch immer den überwiegenden Teil der Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen“, erklärt Sonja Elser, Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Baden-Württemberg. Zudem seien Frauen und Mädchen im Alltag oft Diskriminierung ausgesetzt, die bereits mit der Sprache beginnt, mit sogenannter „Hate Speech“. Dabei werden regelmäßig die Grenzen der Privatsphäre, der Vertraulichkeit und des Respekts überschritten.

 

Udo Lutz, Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) betont: „Frauen verdienen für den gleichen Job auch heute noch durchschnittlich 18 Prozent weniger als Männer. Gründe für diesen Gender Pay Gap sind z.B., dass Frauen oftmals Berufe ausüben, die insgesamt geringer entlohnt werden, z.B. in der Pflege oder in der frühkindlichen Bildung. Frauen haben schlechtere Karrierechancen und stoßen an gläserne Decken. Wir wollen endlich faire Löhne! Um dies durchzusetzen braucht es u.a. mehr Frauen, die sich in Arbeitnehmervertretungen engagieren.“ Die zunehmende Digitalisierung verbessere zwar die Arbeitsmarkt- und Erwerbschancen für Frauen nicht automatisch, eröffne aber die Chance auf mehr Lohngleichheit.

 

Die strukturelle Diskriminierung müsse endlich ein Ende haben, darin sind sich ASF und AfA einig. Die beiden Arbeitsgemeinschaften begrüßen es daher, dass sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt hat, den Gender Pay Gap deutlich zu senken.

Für mehr Demokratie am Arbeitsplatz - Aufruf der SPD Baden-Württemberg zu den Betriebsratswahlen 2022

Andreas Stoch: „Demokratie endet nicht am Werkstor!“

In vielen Betrieben in Baden-Württemberg werden in den nächsten Wochen wieder Millionen Beschäftigte die Möglichkeit haben, ihre Interessenvertretung am Arbeitsplatz neu zu wählen. SPD-Landeschef Andreas Stoch ruft alle wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu auf, die Betriebsratswahlen aktiv zu unterstützen: „Demokratie endet nicht am Werkstor! Eine starke Mitbestimmung am Arbeitsplatz ist die zentrale Voraussetzung für bessere Arbeitsbedingungen, und die Betriebsratswahlen bieten eine wichtige Chance für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dafür zu sorgen, dass ihre Interessen am Arbeitsplatz gehört werden.“

„Alle Beschäftigten haben einen Anspruch darauf, dass bei unternehmerischen Entscheidungen auch ihre Interessen berücksichtigt werden. Schließlich sind sie es, die den wirtschaftlichen Erfolg für ihren Arbeitgeber erarbeiten“, stimmt der Landesvorsitzende der AfA Baden-Württemberg, Udo Lutz, zu, und ruft auf: „Sich aktiv bei den Betriebsratswahlen einzubringen ist Pflicht aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“

Bereits im letzten Jahr hatte die SPD im Bund gegen massive Widerstände der Union das Betriebsrätemodernisierungsgesetz durchgesetzt: „Das Gesetz war ein wichtiger Schritt, um Beschäftigten beispielsweise durch mehr Kündigungsschutz und Mitbestimmung bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit mehr Sicherheit und Teilhabe zu ermöglichen“, erklärt Stoch. „Betriebliche Mitbestimmung ist ein wichtiger Bestandteil sozialer Politik. Die SPD wird in der Regierung in den nächsten Jahren ohne die Blockaden der CDU und CSU weiter voranschreiten und zum Beispiel auch die Behinderung von Betriebsratswahlen stärker sanktionieren.“  

Die Sorge der Beschäftigten muss ernst genommen werden!

Pressemitteilung des AfA-Bundesvorstands

Trotz der inzwischen verschärften Schutzmaßnahmen sind die Sorgen der Arbeitnehmer*innen groß. Ein Grund: Nicht alle Arbeitgeber*innen setzen Schutzmaßnahmen konsequent um. Auch kostenfreie Schnelltests vor Ort sind nicht in jedem Betrieb möglich.

Viele Betriebe setzen zu einseitig auf verhaltensorientierte Maßnahmen bei den Beschäftigten, ohne die Arbeitsabläufe und die Arbeitsorganisation anzupassen. Oft werde die Einhaltung der Hygieneregeln, die Pflicht zum Maskentragen oder zum Abstandhalten angemahnt – bei den Leistungsanforderungen aber nicht berücksichtigt. Das Tragen einer Maske erschwert vor allem bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten das Atmen erheblich. Beim Tragen von FFP2/3 Masken fehlt häufig der Rahmen zur Einhaltung der Tragepausen (DGUV Regel 112 – 119).

Problematisch sei zudem die seit Jahren mangelhafte Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen körperlicher und psychischer Belastungen. „Durch die Sorge vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus und die veränderte Arbeitssituation ist für die Beschäftigten eine neue psychische Belastung entstanden – und zwar auch in Berufen, die vor Ausbruch der Pandemie keine besonderen Gesundheitsrisiken bargen“, so Klaus Barthel, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen der SPD.

Besonders verbreitet ist zudem die Sorge vor einer Ansteckung bei Beschäftigten, die in ihrem Beruf regelmäßig engen Kontakt zu anderen Menschen haben und deshalb selbst bei guten Arbeitsschutzmaßnahmen besonders exponiert sind. Dies betrifft vor allem systemrelevante Bereiche wie Erziehung, Soziales und Gesundheit. Doch auch im Verkauf, Produktion und Fertigung sind die Sorgen groß.

„Viele Arbeitgeber haben schnell und vorbildlich auf die neue Lage reagiert – aber leider ist das noch nicht überall der Fall. Das führt bei den Beschäftigten verständlicherweise zu Frust und kann das Vertrauensverhältnis im Betrieb dauerhaft beschädigen“. „Ein entscheidender Faktor ist jedoch nach wie vor, wie weitreichend die Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen sind und wie konsequent sie im Betrieb umgesetzt werden“.

Die Mindestanforderungen für den Arbeitsschutz sind in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel enthalten, die seit August 2020 für alle Betriebe in Deutschland verbindlich ist. „Bei der konkreten Planung und Umsetzung im Betrieb sollen die Beschäftigten unbedingt eng eingebunden werden“. Weil Einzelne hier oft überfordert sind, brauchen wir qualifizierte Betriebs- und Personalräte in möglichst allen Betrieben, Verwaltungen und Einrichtungen rät Klaus Barthel. Dies schaffe die Voraussetzungen für gute Lösungen, die von allen Betroffenen mitgetragen werden.

Genauso wichtig sind laut Barthel effektive Arbeitsschutzkontrollen besonders in den vielen kleineren Betrieben. Dass die Arbeitsschutzaufsicht in Deutschland personell sehr dünn aufgestellt ist, räche sich insbesondere in der Corona-Pandemie.