AfA Baden-Württemberg

Für mehr Demokratie am Arbeitsplatz - Aufruf der SPD Baden-Württemberg zu den Betriebsratswahlen 2022

Andreas Stoch: „Demokratie endet nicht am Werkstor!“

In vielen Betrieben in Baden-Württemberg werden in den nächsten Wochen wieder Millionen Beschäftigte die Möglichkeit haben, ihre Interessenvertretung am Arbeitsplatz neu zu wählen. SPD-Landeschef Andreas Stoch ruft alle wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu auf, die Betriebsratswahlen aktiv zu unterstützen: „Demokratie endet nicht am Werkstor! Eine starke Mitbestimmung am Arbeitsplatz ist die zentrale Voraussetzung für bessere Arbeitsbedingungen, und die Betriebsratswahlen bieten eine wichtige Chance für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dafür zu sorgen, dass ihre Interessen am Arbeitsplatz gehört werden.“

„Alle Beschäftigten haben einen Anspruch darauf, dass bei unternehmerischen Entscheidungen auch ihre Interessen berücksichtigt werden. Schließlich sind sie es, die den wirtschaftlichen Erfolg für ihren Arbeitgeber erarbeiten“, stimmt der Landesvorsitzende der AfA Baden-Württemberg, Udo Lutz, zu, und ruft auf: „Sich aktiv bei den Betriebsratswahlen einzubringen ist Pflicht aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“

Bereits im letzten Jahr hatte die SPD im Bund gegen massive Widerstände der Union das Betriebsrätemodernisierungsgesetz durchgesetzt: „Das Gesetz war ein wichtiger Schritt, um Beschäftigten beispielsweise durch mehr Kündigungsschutz und Mitbestimmung bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit mehr Sicherheit und Teilhabe zu ermöglichen“, erklärt Stoch. „Betriebliche Mitbestimmung ist ein wichtiger Bestandteil sozialer Politik. Die SPD wird in der Regierung in den nächsten Jahren ohne die Blockaden der CDU und CSU weiter voranschreiten und zum Beispiel auch die Behinderung von Betriebsratswahlen stärker sanktionieren.“  

Die Sorge der Beschäftigten muss ernst genommen werden!

Pressemitteilung des AfA-Bundesvorstands

Trotz der inzwischen verschärften Schutzmaßnahmen sind die Sorgen der Arbeitnehmer*innen groß. Ein Grund: Nicht alle Arbeitgeber*innen setzen Schutzmaßnahmen konsequent um. Auch kostenfreie Schnelltests vor Ort sind nicht in jedem Betrieb möglich.

Viele Betriebe setzen zu einseitig auf verhaltensorientierte Maßnahmen bei den Beschäftigten, ohne die Arbeitsabläufe und die Arbeitsorganisation anzupassen. Oft werde die Einhaltung der Hygieneregeln, die Pflicht zum Maskentragen oder zum Abstandhalten angemahnt – bei den Leistungsanforderungen aber nicht berücksichtigt. Das Tragen einer Maske erschwert vor allem bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten das Atmen erheblich. Beim Tragen von FFP2/3 Masken fehlt häufig der Rahmen zur Einhaltung der Tragepausen (DGUV Regel 112 – 119).

Problematisch sei zudem die seit Jahren mangelhafte Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen körperlicher und psychischer Belastungen. „Durch die Sorge vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus und die veränderte Arbeitssituation ist für die Beschäftigten eine neue psychische Belastung entstanden – und zwar auch in Berufen, die vor Ausbruch der Pandemie keine besonderen Gesundheitsrisiken bargen“, so Klaus Barthel, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen der SPD.

Besonders verbreitet ist zudem die Sorge vor einer Ansteckung bei Beschäftigten, die in ihrem Beruf regelmäßig engen Kontakt zu anderen Menschen haben und deshalb selbst bei guten Arbeitsschutzmaßnahmen besonders exponiert sind. Dies betrifft vor allem systemrelevante Bereiche wie Erziehung, Soziales und Gesundheit. Doch auch im Verkauf, Produktion und Fertigung sind die Sorgen groß.

„Viele Arbeitgeber haben schnell und vorbildlich auf die neue Lage reagiert – aber leider ist das noch nicht überall der Fall. Das führt bei den Beschäftigten verständlicherweise zu Frust und kann das Vertrauensverhältnis im Betrieb dauerhaft beschädigen“. „Ein entscheidender Faktor ist jedoch nach wie vor, wie weitreichend die Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen sind und wie konsequent sie im Betrieb umgesetzt werden“.

Die Mindestanforderungen für den Arbeitsschutz sind in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel enthalten, die seit August 2020 für alle Betriebe in Deutschland verbindlich ist. „Bei der konkreten Planung und Umsetzung im Betrieb sollen die Beschäftigten unbedingt eng eingebunden werden“. Weil Einzelne hier oft überfordert sind, brauchen wir qualifizierte Betriebs- und Personalräte in möglichst allen Betrieben, Verwaltungen und Einrichtungen rät Klaus Barthel. Dies schaffe die Voraussetzungen für gute Lösungen, die von allen Betroffenen mitgetragen werden.

Genauso wichtig sind laut Barthel effektive Arbeitsschutzkontrollen besonders in den vielen kleineren Betrieben. Dass die Arbeitsschutzaufsicht in Deutschland personell sehr dünn aufgestellt ist, räche sich insbesondere in der Corona-Pandemie.

Wir sind „Game Changer“

Unter dem Motto „Game Changer – Mach dich stark für equal pay!“ machen sich auch in diesem Jahr die ASF und die AfA Baden-Württemberg stark für mehr Lohngerechtigkeit für Frauen. 

Das Datum des Equal Pay Day markiert symbolisch den Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern. Nachdem das Statistische Bundesamt jüngst seine Zahlen auf der Basis der aktuellen Verdienststrukturerhebung revidierte, lag der erfasste Gender Pay Gap 2019 bei 19 Prozent und somit auch im Jahr 2020 unter 20 Prozent. 

In diesem Jahr arbeiten Frauen „nur noch“ 69 Tage ohne dafür entlohnt zu werden, denn rechnet man diese 19 Prozent in Tage um, arbeiten Frauen 69 Tage, vom 1. Januar bis zum 10. März 2021, umsonst. Damit verschiebt sich der Equal Pay Day vom bisher festgelegten 14. März 2021 (entsprach 20 Prozent Gehaltsunterschied) um vier Tage nach vorne. 

Sonja Elser, Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischen Frauen (ASF) in Baden-Württemberg, freut sich zwar über jeden kleinen Fortschritt, zufrieden ist sie aber noch lange nicht: „Als Frauen in Deutschland im Jahr 2008 zum ersten Mal mit dem Aktionstag Equal Pay Day auf die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern aufmerksam machten, lag die Differenz bei 23%. Im Jahr 2021 sind wir bei 19%. Wenn das in diesen Mini-Schritten so weiter geht, werden unsere Enkelinnen noch den Aktionstag begehen müssen. Das kann nicht unser Anspruch sein“, so Elser. Es sei nicht hinzunehmen, dass nach wie vor Frauenberufe schlechter bezahlt werden als Männerberufe. „Wir erleben gerade in der Pandemie, was Frauen zur Bewältigung des Alltags und in der Care-Arbeit leisten müssen. Und als Dank dafür werden sie noch immer schlechter bezahlt.“ 

ASF und AfA haben klare Forderungen: mehr Transparenz bei den Löhnen, finanzielle Aufwertung der sogenannten Frauenberufe und die Anerkennung der geleisteten Care Arbeit. Die Sozialdemokratinnen wollen bei diesen Ungerechtigkeiten die „Game Changer“ sein. Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) und deren Landesvorsitzenden Udo Lutz haben sie dabei an ihrer Seite.