AfA Baden-Württemberg

AfA fordert tragfähige Krankenhausfinanzierung

Die Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft haben sich in der Corona-Krise besonders bewährt. Intensivbetten mussten vorgehalten werden, planbare Operationen wurden verschoben. Alles funktionierte sehr schnell und gut! Dadurch konnte die Krise bislang gut bewältigt werden, aber viele Kliniken sind in eine finanzielle Schieflage geraten.

„Bei der Finanzierung gibt es dringenden Handlungsbedarf. Das darf aber keinesfalls zu Lasten der Beschäftigten gehen. Die AfA erteilt daher einem Abbau von Kapazitäten oder Personal sowie dem fortschreitenden Outsourcing eine klare Absage“, betont Udo Lutz, Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) Baden-Württemberg. Schon jetzt arbeiteten die Pflegekräfte am Limit. Fallpauschalen, die eigentlich zur Deckung der Betriebskosten gedacht sind, werden für Investitionen herangezogen. Damit eine wohnortnahe Versorgung auch in Zukunft gewährleistet ist, brauche es eine tragfähige Finanzierung. Die AfA fordert deshalb eine faire Diskussion über eine Kostenbeteiligung aller im Sinne einer Bürgerversicherung.

Wertsache Arbeit!

Anlässlich des Equal Pay Day am 18. März erklären die ASF-Landesvorsitzende Andrea Schiele und der AfA-Landesvorsitzende Udo Lutz:

„Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass Frauen für gleiche und gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn wie Männer erhalten. Ist es aber nicht. Deshalb machen wir Jahr für Jahr auf die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern aufmerksam, die seit Jahren konstant 21 Prozent beträgt.

Typische „Frauenberufe“ erzielen geringere Verdienste als „Männerberufe“ – obwohl sie in ihren Anforderungen und Belastungen vergleichbar sind. Besonders die Sozialen Berufe sind Zukunftsberufe. Sie sind wichtig für ältere Menschen, für Kranke, für Kinder und Jugendliche und für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.

Hier beweisen Frauen jeden Tag, dass ihre Arbeit den gleichen Wert hat wie die Arbeit von Männern. Dennoch wird ihre Arbeit noch nicht ausreichend wertgeschätzt. Frauen in allen Berufen haben ein Recht auf gute Arbeitsbedingungen, gute Bezahlung und Karrieremöglichkeiten. Männer haben ein Recht auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Vor allem im Alter wirkt sich die Lohnlücke später ein zweites Mal negativ aus und lässt Frauen am Ende ihres Erwerbslebens häufig mit Renten dastehen, die das Überleben kaum sichern können. 

Der „Tag für gleiche Bezahlung“ am 18. März macht symbolisch auf den Entgeltunterschied zwischen den Geschlechtern aufmerksam, der in Deutschland aktuell noch immer 21% beträgt. Daraus ergeben sich 77 Tage, in denen Frauen für gleiche bzw. gleichwertige Arbeit umsonst arbeiten.

100 Jahre Acht-Stunden-Tag

Mit der Ausrufung der deutschen Republik ist eng die Einführung des Frauenwahlrechts und die Einführung des Acht-Stunden-Tag verbunden. Beides wurde am 12.November 1918 erlassen.
Doch während die Frauen 1919 wählen konnten, stieß die Umsetzung des Acht-Stunden-Tags immer wieder auf Widerstände. Die Durchsetzung der 40-Stunden-Wochen konnte erst nach langem gewerkschaftlichem Kampf in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts erreicht werden. Später folgte der Kampf vor allem der IG Metall um die 35-Stunden-Woche.

Der  Acht-Stunden-Tag ist eine große Errungenschaft der Arbeiter*innen und ihrer Gewerkschaften und sollte heute eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Aber auch heute, wo progressive Kräfte in den Gewerkschaften und der SPD über eine Kürzungen der Arbeitszeit debattieren, wird auf der anderen Seite über eine Flexibilisierung auch mit längeren Arbeitszeitennachgedacht. So hat die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände erst kürzlich geäußert, dass diese 100 Jahre alte Regelung nicht mehr für eine moderne Arbeitswelt gedacht ist.

„Klar ist, wir müssen als Arbeitnehmer*innen, Betriebsräte, Gewerkschafter*innen und Sozialdemokrat*innen die Digitalisierung gestalten und Rahmenbedingungen festlegen,“ stellt Udo Lutz, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen Baden-Württemberg fest.
„Eine Flexibilisierung zum Nachteil der Arbeitnehmer*innen werden wir nicht zulassen“ ergänzt Udo Lutz.

Wir brauchen flexible Arbeitszeiten in einer sich laufend ändernden Gesellschaft, die starre Arbeitszeit von 8 Uhr bis 17 Uhr ist in den Betrieben schon lange vorbei. Ein Unternehmen, das keine Gleitzeit anbietet, hat Nachteile  im Wettbewerb um die besten Fachkräfte. Auch schwindet die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit immer mehr.

„Wir müssen den Arbeitnehmer auch vor sich selbst schützen und dieser Entgrenzung entgegen wirken“ so Evelyne Gottselig, stellvertretende Vorsitzende der AfA.